Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Rolltore und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
Kontakt
- Ingenieurbüro Bosch
- 0 7322 - 4001
- 0 7322 - 4002
- info@sv-bosch.de
Prüfstelle Giengen
Wiesenstraße 8
89537 Giengen
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Die Prüfstelle ist momentan geschlossen.
Prüfstelle Landshausen
Gewerbestraße 10c
89428 Syrgenstein
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Geöffnet nach telefonischer Vereinbarung.